![SEPA-Lastschrift für Zahlungspflichtige (SEPA Direct Debit)](/documents/395713/396725/iso-20022.png/8fa14f97-a3b1-59de-ebc7-fb9807fac153?t=1574320680012)
SEPA-Lastschrift für Zahlungspflichtige (SEPA Direct Debit)
SEPA steht für Single Euro Payments Area. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie Ihre Rechnungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums einfach und automatisch bezahlen.
Das Wesentliche
Mit Unterzeichnung des SEPA-Basislastschrift-Mandats ermächtigen Sie den Zahlungsempfänger, die fälligen Beträge über die BCGE von Ihrem Konto einzuziehen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit erlaubt die BCGE SEPA-Lastschriften nur auf der Grundlage eines Originals des ordnungsgemäss unterschriebenen SEPA-Mandats. Zudem müssen Sie zuerst das Anmeldeformular für das SEPA-Basislastschriftverfahren unterschreiben, um daran teilnehmen zu können.
Sie haben ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen / 56 Kalendertagen ab Einzugsdatum, ohne Angabe von Gründen. Im Falle einer nicht autorisierten Lastschrift kann das Widerspruchsrecht bis zu 13 Monate nach Einzugsdatum beansprucht werden.
![](/documents/395713/396674/BCGE_carte_pays_zone_sepa_de.png/f98d5593-3e66-f8ab-5cc8-0e146193cbc5?t=1575622034098)
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Um das SEPA-Lastschriftverfahren für Zahlungspflichtige nutzen zu können, müssen zuerst die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen über ein Konto in CHF oder EUR bei der BCGE verfügen
- Sie haben das Anmeldeformular für das SEPA-Basislastschriftverfahren unterschrieben
- Sie haben das SEPA-Basislastschrift-Mandat unterschrieben und das Original bei der BCGE hinterlegt
Funktionsweise
![](/documents/395713/396674/BCGE_fonctionnement_sepa_de.png/e5485423-ad01-3f22-334e-abb464f94902?t=1573662379354)
- Sie verfügen über ein Konto bei der BCGE. Sie unterschreiben das Anmeldeformular zur Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren für Zahlungspflichtige.
- Sie melden sich für eine Dienstleistung Ihres Zahlungsempfängers an, der Ihnen ein SEPA-Basislastschrift-Mandat als Zahlungsmittel zukommen lässt.
- Sie schicken dem Zahlungsempfänger das unterschriebene Mandat zurück.
- Ein unterschriebenes Original des Mandats muss der BCGE übergeben werden, um Einzüge dieses Zahlungsempfängers zu autorisieren.
- Der Zahlungsempfänger informiert Sie über den nächsten Einzug, z. B. in Form einer Rechnung.
- Der Zahlungsempfänger übermittelt seinem Finanzinstitut den Einzugsauftrag mit allen im SEPA-Mandat enthaltenen Informationen.
- Die Bank des Zahlungsempfängers übermittelt den Einzugsauftrag an die BCGE.
- Die BCGE belastet Ihr Konto, nachdem sie die Gültigkeit der im SEPA-Basislastschrift-Mandat angegebenen Informationen überprüft hat.
- Das BCGE-Konto wird mit dem Einzugsbetrag belastet, welcher dem Konto bei der Bank des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.
- Der Betrag wird dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.