BCGE Geschäftskredit
Sind Sie selbständigerwerbend, besitzen Sie ein KMU oder sind Sie freiberuflich tätig? Dann ermöglicht Ihnen ein Geschäftskredit die Finanzierung von Investitionen oder die Absicherung Ihres Betriebskapitals. Profitieren Sie bei einem Online-Antrag von einem Rabatt von 0,25 %.
Das Wesentliche
FINANZIERUNGSGRUND | Beschreibung | Konditionen |
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Investitionen
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Finanzierung des Umlaufvermögens |
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FINANZIERUNGSFORM | Konditionen |
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Mit Amortisation
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Ohne Amortisation
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Laufzeit: 3, 4 oder 5 Jahre
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Mit und ohne Amortisation
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Es besteht die Möglichkeit, die beiden oben genannten Varianten bei mehreren Geschäftskreditverträgen zu kombinieren, wobei der Gesamtbetrag von CHF 150 000 nicht überschritten werden darf.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bei einem Geschäftskredit handelt es sich um eine schnelle Finanzierung für Beträge zwischen CHF 20 000 und CHF 150 000, die zudem zu günstigen Konditionen erhältlich ist. Je nach Finanzierungsart und Unternehmen wird der Kredit über 3 bis 5 Jahre amortisiert oder in gewissen Fällen auch erst bei Fälligkeit zurückbezahlt.
- Selbständigerwerbende
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- KMU
Das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ein Geschäftskredit beträgt zwischen CHF 20 000 und CHF 150 000 und ermöglicht die Finanzierung von Investitionen oder die Deckung Ihres Bedarfs an Betriebskapital.
Bei höherem Finanzierungsbedarf kann Ihnen die BCGE auch andere Kreditarten anbieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter «Kommerzielle Kredite».
Die Finanzierungsdauer und die wirtschaftliche Nutzungsdauer des finanzierten Objekts müssen sich entsprechen. Beispiel: Die Bank finanziert Ihrem Unternehmen den Kauf einer Maschine, die 5 Jahre lang genutzt werden soll. Der gewährte Kredit muss innerhalb dieses Zeitraums getilgt werden. So soll einerseits verhindert werden, dass auf der Passivseite der Bilanz eine Schuld weiter aufgeführt wird, die keinem Aktivposten mehr entspricht. Andererseits ermöglicht die buchhalterische Situation dem Unternehmen so die Aufnahme eines neuen Kredits für weitere Investitionen.
Er ergibt sich aus Unterschieden zwischen Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der unternehmensspezifischen Geldflüsse, z. B. bei Umsatzsteigerungen (Bestand) oder Änderungen von Zahlungsfristen.
Darunter fallen Anlagevermögen mit langer Nutzungsdauer, wie z. B. Produktionsanlagen, IT, Gewerbeflächen oder Fahrzeuge.
Die Dokumente, die Sie uns zukommen lassen müssen, umfassen:
- die letzte(n) nach den Bestimmungen des Obligationenrechts geprüften und unterzeichnete(n) Bilanz(en) sowie die Gewinn- und Verlustrechnung(en)
- die letzte private Steuererklärung der/des Selbständigerwerbenden oder etwaiger Mitschuldner
- Amtliche Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens (Pass, Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung)
- Mit oder ohne Amortisation
- Grundsätzlich kann der Geschäftskredit amortisiert werden
Die Details werden mit Ihrer BCGE-Kundenberaterin bzw. Ihrem BCGE-Kundenberater vereinbart, je nach Dauer, Art der Finanzierung und Unternehmen.
- Es besteht die Möglichkeit, die beiden Varianten bei mehreren Geschäftskreditverträgen zu kombinieren, wobei der Gesamtbetrag von CHF 150 000 nicht überschritten werden darf.
- Im Falle einer Amortisation hat diese vierteljährlich über einen Dauerauftrag zu erfolgen.
- Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so haften die verantwortlichen Personen als Solidarschuldner
- Globalzession der Schuldner
- Reine Risikoversicherung
Je nach Kundendossier können weitere Forderungen gestellt werden.
Sollte die geschäftsführende Person des Unternehmens versterben, sichert diese Versicherung den Fortbestand des Unternehmens, ohne die nächsten Angehörigen zu benachteiligen.
Eine vorzeitige Kündigung, ob vollständig oder teilweise, ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies hat jedoch Entschädigungszahlungen und Gebühren zur Folge.
Lesen Sie am besten unsere Broschüre zur Unternehmensfinanzierung: «Financement des entreprises: la doctrine d’engagement de la BCGE» (auf Französisch)