Exklusives Angebot*: Wir schenken Ihnen CHF 30.– bei Eröffnung Ihrer 3. Säule!

* Das Angebot unterliegt bestimmten Bedingungen

Exklusives Angebot*: Wir schenken Ihnen CHF 30.– bei Eröffnung Ihrer 3. Säule!

Eröffnen Sie bis 31. Dezember 2024 ein 3.-Säule-Konto bei der BCGE und wir schenken Ihnen 30 Franken!

Die BCGE kann Sie bei der Planung Ihrer Zukunft unterstützen, indem sie Ihnen ein besonderes Angebot unterbreitet: Eröffnen Sie ein Konto der 3. Säule und wir schenken Ihnen 30 Franken. Egal, ob Sie sich für einen Vorsorgefondssparplan oder ein Vorsorgekonto Epargne 3 entscheiden, mit diesem Angebot können Sie nicht nur ein Vermögen ansparen, sondern gleichzeitig auch Steuern sparen. Ausserdem erhalten Sie von uns einen Sofortbonus für einen optimalen Start. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Ruhestand in aller Ruhe vorzubereiten und Ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Die BCGE kann Ihnen dabei mit einer fundierten und persönlichen Beratung zur Seite stehen.

 

 

Details zum Angebot:

  • Angebot gültig vom 15. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024.
  • Bonus: Wir schreiben Ihnen bei Eröffnung eines Vorsorgekontos oder eines Fondssparplans 30 Franken gut.
  • Das Angebot gilt auch, wenn Sie Ihre 3. Säule von einer anderen Bank oder Versicherung zur BCGE transferieren. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Formular aus.

Konditionen:

  • Angebot gültig bis 31. Dezember 2024.
  • Das Angebot gilt ausschliesslich für Kundinnen oder Kunden, die noch über keine Leistungen der 3. Säule bei der BCGE verfügen.
  • Um von diesem Angebot profitieren zu können, muss eine Ersteinlage von CHF 300.– getätigt werden. Diese muss bis spätestens 15. Januar 2025 erfolgen. Das Angebot ist auf die ersten 600 Neueröffnungen eines Vorsorgekontos Epargne 3 bzw. die ersten 200 Neueröffnungen eines Fondssparkontos begrenzt.
  • Der Bonus von CHF 30.– ist nicht kumulierbar, auch nicht bei Neueröffnung mehrerer Konten. Sind die Konditionen erfüllt, wird der entsprechende Betrag im Februar 2025 automatisch gutgeschrieben.
  • Diese Gutschrift wird bei der Berechnung des steuerlich absetzbaren Betrags nicht berücksichtigt, d. h. sie erscheint nicht auf dem entsprechenden Formular für das Jahr 2025.
  • Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen.

Mit I-Switch können Sie ausserdem ganz einfach Ihre Bank wechseln. Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten!