Belastungsermächtigung

Belastungsermächtigung

Mit dem Lastschriftverfahren können Sie die Zahlungen Ihrer Stammkunden effizienter gestalten, Ihre Geldeingänge automatisieren und die Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs optimieren.

Ihre Rechnungen werden automatisch an einem bestimmten Datum bezahlt
Die Debitorenkontrolle und die Bearbeitung der Mahnungen werden vereinfacht
Sie können Ihre Liquidität besser planen

Das Wesentliche

Vereinfachen Sie Ihre Fakturierung

Die Lastschriftverfahren LSV+ oder BDD vereinfachen die Fakturierung und helfen Ihnen so, Zeit und Geld zu sparen. 
Sie richten sich an mittlere und grosse Unternehmen, die von denselben Debitoren regelmässig Forderungen in CHF oder EUR in unterschiedlicher Höhe einziehen, und diesen eine einfache und schnelle Zahlungsmöglichkeit anbieten wollen.
LSV+: Belastung mit Widerspruchsrecht
Der Debitor kann eine geleistete Zahlung – ohne Angabe von Gründen – bis zu maximal 30 Kalendertage nach Eingang der Belastungsanzeige bei seiner Bank anfechten.
BDD (Business Direct Debit): Belastung ohne Widerspruchsrecht 


So funktioniert es

Ihre Kundinnen oder Kunden müssen Sie mittels einer Belastungsermächtigung dazu ermächtigen, den Betrag der fälligen Forderungen direkt ihrem Bankkonto zu belasten. Diese Ermächtigung kann mit Widerspruchsrecht (LSV+) oder ohne Widerspruchsrecht (BDD) erteilt werden. 

Genaue Funktionsweise 

  1. Ihr Unternehmen erstellt die Rechnungen direkt mit der Fakturierungssoftware, wobei die Rechnungen jeweils eine kundenspezifische Referenz enthalten.
  2. Mithilfe der Fakturierungssoftware können Sie die LSV/BDD-Dateien via Six an die verschiedenen Banken übermitteln, die die Zahlungen freigeben müssen. Dazu muss eine Ermächtigung des Kunden vorliegen.
  3. Ihr Kunde begleicht die Rechnung über seine Bank. 
  4. Über Netbanking oder Business link können Sie eine LSV-Datei herunterladen, die sie über Details und Stand der Zahlungen informiert. 
  5. Mittels Ihrer Fakturierungssoftware können Sie eine Abgleichung vornehmen.



Weitere Informationen

Voraussetzungen zur Teilnahme am LSV

  • Sie verfügen über ein Konto bei der BCGE.
  • Sie verfügen über einen Vertrag mit PayCom Web und eine LSV-Teilnehmernummer.
  • Sie verfügen über eine Belastungsermächtigung der Kunden, von denen das Unternehmen Forderungen in CHF oder EUR einziehen möchte.
  • Sie verfügen über eine mit Netbanking kompatible Software.
  • Die Kunden des Unternehmens müssen über ein Bankkonto in der Schweiz oder Liechtenstein verfügen.
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