Selbständigerwerbende: Entsprechen die Leistungen Ihrer Pensionskasse Ihren Erwartungen?

Jede Person, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann sich freiwillig versichern, um so ein Alterskapital aufzubauen und sich gegen die Risiken von Invalidität und Tod zu schützen. Für Selbständigerwerbende und freiberuflich Tätige existieren verschiedene Alternativen. Aber worauf müssen Sie achten, wenn Sie die Leistungen einer Pensionskasse beurteilen wollen? Das hängt ganz von den Zielen ab, die Sie sich in Bezug auf Ihre Vorsorge gesetzt haben. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Kriterien, die Sie beachten sollten.

Die Höhe des versicherten Lohns

Als Erstes sollten Sie prüfen, wie hoch der versicherte Lohn für die zweite Säule ist und ob dafür eine Obergrenze besteht. Beträgt die jährliche Vergütung zum Beispiel CHF 100 000.–, der versicherte Lohn aber nur CHF 86 040.–1, dann handelt es sich wahrscheinlich um den im Gesetz über die berufliche Altersvorsorge festgelegten Mindestrahmen. Ist der versicherte Lohn hingegen gleich hoch wie der deklarierte Lohn, sind die Bedingungen für die Bildung von Vorsorgekapital oder im Invaliditäts- bzw. Todesfall günstiger.

 

Obligatorium oder Überobligatorium

Es ist möglich, sich für das sogenannte Überobligatorium zu entscheiden. In diesem Fall ist das Einkommen über CHF 86 040.–1 pro Jahr nicht durch die gesetzlichen Bestimmungen, sondern im Rahmen eines Zusatzplans der entsprechenden Pensionskasse versichert. Auf diese Weise fällt das bis zur Pensionierung angesparte Kapital in der zweiten Säule höher aus als das BVG-Obligatorium und somit auch die darauf beruhende Rente.

 

Eine solide Verwaltung der Gelder

Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen Pensionskassen jederzeit sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Deckungsgrad. Liegt dieser bei mindestens 100 %, ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung insgesamt ausgeglichen. Andernfalls müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Dies könnte eine Verzinsung unterhalb des BVG-Mindestzinssatzes2 oder die Erhebung von Beiträgen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Folge haben, um die Unterdeckung zu beheben. Ein Deckungsgrad von 100 % allein reicht jedoch nicht aus. Es müssen auch genügend Reserven vorhanden sein, um ein mögliches negatives Jahresergebnis aufgrund von Schwankungen bei den Anlagen auffangen zu können.

 

Die Beurteilung einer Pensionskasse ist komplex, weshalb sich eine Beratung durch Fachleute als notwendig erweisen kann. Die Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums Vermögensberatung und Vorsorge der BCGE unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Bewertung ihrer Pensionskasse und können ihnen gegebenenfalls bei deren Optimierung helfen, gemäss ihren persönlichen Zielen und spezifischen Umständen.

 

1Höhe des BVG-Obligatoriums für das Jahr 2022
2Umwandlungssatz von 6,8 % für das Jahr 2022