Dokumentarinkassi

Dokumentarinkassi

Verwenden Sie das Dokumentarinkasso der BCGE als unterstützendes Zahlungsinstrument. Es bietet Ihnen im Geschäftsverkehr grössere Sicherheit als die einfache Bezahlung gegen Rechnung.

Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass der Käufer die Dokumente nur gegen Bezahlung erhält.
Der Käufer wird über den Versand der Ware informiert und kann die ordnungsgemässe Ausführung der Bestellung überprüfen.
Beide Parteien profitieren von einer einfachen und kostengünstigen Abwicklung von Import- und Exportgeschäften.

Das Wesentliche

Ein unterstützendes Zahlungsinstrument mit besserer Absicherung

Beim Dokumentarinkasso zieht eine Bank den fälligen Betrag von einem Käufer gegen Vorlage von Dokumenten ein. Die Bank fungiert als Treuhänderin und Vermittlerin zwischen Exporteur und Importeur. Sie legt dem Importeur, auf Anweisung des Exporteurs oder dessen Bank, die Dokumente über den Versand einer Ware oder die Erbringung einer Leistung vor. Im Gegenzug zieht sie den fälligen Betrag ein oder lässt sich einen akzeptierten Wechsel aushändigen.



Weitere Informationen

Konditionen

Die Haftung der Bank beschränkt sich im Wesentlichen auf die Übermittlung und Ausstellung von Dokumenten gegen Zahlung oder Annahme eines Wechsels, im Gegensatz zum Akkreditiv, bei dem die Bank eine Verpflichtung eingeht. Die Bank selbst ist somit nicht zur Zahlung verpflichtet, falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.
Für die Bearbeitung von Dokumentarinkassi gelten die einheitlichen Richtlinien für Inkassi der Internationalen Handelskammer in Paris.

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