Vorsorgekonto Epargne 3

Vorsorgekonto Epargne 3

Mit dem Vorsorgekonto Epargne 3 können Sie zusätzliches Kapital ansparen, um Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten zu können. Diese Leistung richtet sich sowohl an Angestellte als auch an Selbständigerwerbende.

Exklusives Angebot*: Wir schenken Ihnen CHF 30.– bei Eröffnung Ihrer 3. Säule!

* Das Angebot unterliegt bestimmten Bedingungen

Die unverzichtbare Dienstleistung in Verbindung mit einem durchdachten Konzept zur Sicherung Ihres Lebensstandards.

Die Möglichkeit, mit einem Vorsorgefondssparplan eine höhere Performance zu erzielen.

Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen und das Guthaben zur Finanzierung von Projekten bezogen werden.

Ein Zinsbonus auf Ihre Ersparnisse im Rahmen des Treueprogramms Avantage service.

Das Wesentliche

Ein innovatives, auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Konzept

BCGE Praevisio® beruht auf einer Analyse Ihrer persönlichen Situation und bietet eine kompetente Beratung zur Sicherung Ihrer finanziellen Unabhängigkeit auch nach der Pensionierung.
Das Vorsorgekonto Epargne 3 bildet den ersten Schritt in diesem innovativen und umfassenden Verfahren.


Bereiten Sie Ihre Pensionierung vor, indem Sie ein Vorsorgekapital aufbauen

Die Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung beibehalten zu können. Mit einem Vorsorgekonto Epargne 3 können Sie zusätzliches Kapital bilden und gleichzeitig von Steuervorteilen in Verbindung mit der 3. Säule profitieren*.


Eine bessere Performance dank eines Vorsorgefondssparplans

Ihr gesamtes Guthaben oder ein Teil davon kann im Rahmen eines Vorsorgefondssparplans in verschiedenen Anlagefonds des Umbrella-Fonds Synchrony LPP angelegt werden, um langfristig von höheren Renditen und einer besseren Performance profitieren zu können.


Eindeutige Steuervorteile

Die jährlichen Einzahlungen auf Ihr Vorsorgekonto Epargne 3 können von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Während der Kapitalbildungsphase ist das Vorsorgekonto Epargne 3 von der Steuer befreit. Dies gilt sowohl für die Vermögens- als auch die Einkommens- und Verrechnungssteuer auf Zinszahlungen. Bei Auszahlung des Guthabens wird eine einmalige Steuerzahlung fällig, die angesichts der erzielten Einsparungen jedoch recht günstig ausfällt.


Realisieren Sie Ihre Projekte mithilfe eines Vorsorgekontos

Sie können sich Guthaben auf einem Vorsorgekonto Epargne 3 auszahlen lassen, um damit Ihr Eigenheim zu finanzieren oder Ihre Hypothek zu amortisieren.
Steuerlich ist zudem eine indirekte Amortisation der Hypothek äusserst interessant. Der Amortisationsbetrag wird nicht direkt an die Bank überwiesen, sondern auf dem Vorsorgekonto Epargne 3 angespart. Auf diese Weise profitieren Sie nicht nur von den steuerlichen Vorteilen eines Vorsorgekontos Epargne 3, sondern können auch die Hypothekarschulden von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen abziehen.
Sie können sich Ihr Vorsorgekonto Epargne 3 aber auch auszahlen lassen, um sich selbständig zu machen. Sind Sie erst einmal selbständigerwerbend, können Sie erneut in die 3. Säule einzahlen, um Ihre Altersvorsorge sicherzustellen.


Treueprogramm Avantage service®

Mit einem Vorsorgekonto Epargne 3 können Sie im Rahmen unseres Treueprogramms Avantage service ausserdem einen Zinsbonus auf Ihrem Sparkonto Epargne 3 erzielen.
* gemäss den Bestimmungen der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)



Weitere Informationen

Ein Konto für Angestellte und Selbständigerwerbende

Das Vorsorgekonto Epargne 3 richtet sich an einkommenssteuerpflichtige Angestellte und Selbständigerwerbende zwischen 18 Jahren und dem ordentlichen AHV-Rentenalter. Bei fortdauernder Erwerbstätigkeit gelten die Vorzüge des Vorsorgekontos Epargne 3 weiter, allerdings bis maximal 70 Jahre.
 

Maximale Einzahlungsbeträge

Die gesetzlich zugelassenen Einzahlungsbeträge für 2024 betragen:

  • Maximal CHF 7056.– pro Jahr für Personen, die einer Pensionskasse angehören,
  • 20 % des Einkommens, aber maximal CHF 35 280.– pro Jahr für Personen, die keiner Pensionskasse angehören.

 

Bezugsbedingungen

Guthaben eines Vorsorgekontos Epargne 3 können unter folgenden Bedingungen bezogen werden: 

  • Sie haben das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht oder frühestens 5 Jahre vorher
  • Sie machen sich selbständig oder wechseln eine bestehende selbständige Erwerbstätigkeit (nur während des 1. Jahres)
  • Sie verlassen endgültig die Schweiz (für Nicht-Ansässige: Sie beenden jegliche Erwerbstätigkeit in der Schweiz)
  • Sie beziehen eine Vollrente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV)
  • Sie möchten Ihr Eigenheim finanzieren
  • Sie möchten eine Hypothekarschuld auf Ihrem Eigenheim amortisieren

 

Besondere Bedingungen in Bezug auf ein Vorsorgekonto Epargne 3

Im Todesfall ist Ihr Guthaben geschützt und wird gemäss Reglement an die Begünstigten ausgezahlt. Es ist nicht Teil der Erbmasse.
Vorsorgeguthaben sind nicht pfändbar, solange sie im Rahmen der 3. Säule hinterlegt bleiben.