Aktionäre & Investoren

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Stand 13. August 2024

Kurs der BCGE-Aktie

CHF 283

Gehandeltes Volumen

236 Aktien

Tickersymbol der BCGE-Aktie (Börsenkürzel)

    Börsenkotierung: SIX Swiss Exchange
    Reuters: BCGE.S
    Bloomberg: BCGE SW
    Telekurs: BCGE
    Valoren-Nr.: 35 049 471
    ISIN-Nummer: CH0350494719

Historischer Kursverlauf

Höchst-/Tiefstkurse in CHF 2013 2014 2015 2016 2017* 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Höchster Kurs
259.75
234.90
261.75
298.00
163.90
197.50
204.00
204.00
175.00
182.00

229.00

Tiefster Kurs
204.00
208.00
214.00
258.25
147.60
162.00
192.00
157.00
153.00
159.00

177.00

Schlusskurs
  
  
  
  
  
  
    
161.00
179.50

225.00

Dividende - Dividendenausschüttung

   % des Nennwerts Bruttobetrag Abzgl. 35 % Verrechnungssteuer Nettobetrag

3. Mai
2024 ***

9.8 %

3.2 %

CHF 4.90 **

CHF 1.60

CHF 1.715

n.a.

CHF 4.785

8 mai
2023 

8.3 %

2.7 %

CHF 4.15 

CHF 1.35

CHF 1.4525

n.a.

CHF 4.0475

13. Mai
2022

6.8 %

2.2 %

CHF 3.40

CHF 1.10

CHF 1.19

n.a.

CHF 3.31

7. Mai
2021

5.6%

1.9%

CHF 2.80

CHF 0.95

CHF 0.98

n.a.


CHF 2.77

12. Mai
2020

5.6%

1.9%

CHF 2.80

CHF 0.95

CHF 0.98

n.a.


CHF 2.77

7. Mai
2019

6.8%

CHF 3.40

CHF 1.19

CHF 2.21

9. Mai
2018

5.8%

CHF 2.90

CHF 1.015

CHF 1.885

2. Mai
2017*

  5.50%

CHF 2.75

CHF 0.9625

CHF 1.78

3. Mai
2016

5.50%

CHF 5.50

CHF 1.925

CHF 3.575

28. April
2015

5%

CHF 5.-

CHF 1.75

CHF 3.25

8. Mai
2014

4.50%

CHF 4.50

CHF 1.575

CHF 2.925

* Die Einheitsnamenaktie wurde 2017 eingeführt und ihr Nennwert halbiert.

** Die Dividende von CHF 6.50 setzt sich aus einer ordentlichen Dividende von CHF 4.90 pro Aktie sowie einem zusätzlichen Betrag von CHF 1.60 pro Aktie aus den Kapitalreserven zusammen.

*** Ex-Dividenden-Datum 30.04.2024 / Stichtag (Record Date) 03.05.2024


Aktionariat

Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 50: CHF 7 200 000


Verteilung der BCGE-Aktien
Die Schweizerische Bankiervereinigung stellt Ihnen eine Informationsbroschüre über besondere Risiken im Effektenhandel bereit.

Kurzes Protokoll der 29. Generalversammlung der BCGE (nur auf Französisch)

Die Generalversammlung 2025 wird am 29. April 2025 stattfinden.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der BCGE haben an der Generalversammlung vom 26. April 2016 die notwendigen Statutenänderungen zwecks Einführung einer Einheitsnamenaktie genehmigt. Nach der Ratifizierung durch den Grossen Rat sind die neuen Statuten am 28. Januar 2017 in Kraft getreten.

Jede kotierte Inhaberaktie mit einem Nennwert von CHF 100 wurde in zwei Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50 umgewandelt. Die nicht kotierten Namenaktien des Typs A und B mit einem Nennwert von CHF 50 wurden ebenfalls in neue Namenaktien (im Verhältnis 1:1) umgewandelt. Jede neue Namenaktie berechtigt zu einer Stimme. Die Kotierung der neuen Namenaktien wurde von der SIX Swiss Exchange genehmigt.

 

Änderung des Gesetzes über die Banque Cantonale de Genève

Das am 1. April 2016 in Kraft getretene Gesetz über die Banque Cantonale de Genève («Loi sur la Banque Cantonale de Genève», LBCGe) sieht neu die Aufteilung des Kapitals der Bank in Namenaktien mit dem gleichen Nennwert vor, wobei jede Aktie zu einer Stimme berechtigt. Am 26. April 2016 genehmigte die Generalversammlung der BCGE-Aktionäre die Änderungen der Bankstatuten, um die entsprechende Änderung des LBCGe zu ermöglichen. Die neuen Statuten legen den Nennwert der Namenaktie auf CHF 50 fest.

Die Statutenänderungen wurden von der FINMA formell genehmigt und vom Grossen Rat der Republik und des Kantons Genf ratifiziert. Mit ihrem Inkrafttreten am 28. Januar 2017 konnte dann zur eigentlichen Umwandlung der Aktien übergegangen werden. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer Einheitsaktie eine höhere Liquidität und Attraktivität des Titels auf dem Kapitalmarkt sowie eine bessere Transparenz des Aktionariats bezweckt. Zudem sollen Inhabertitel in Antizipation der Weiterentwicklung des Schweizer Rechts abgeschafft und die Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen vereinfacht werden.


Automatische Umwandlung der Aktien

Die drei Aktienkategorien wurden durch eine einzige Kategorie von an der SIX Swiss Exchange kotierten Einheitsnamenaktien ersetzt. Diese Umwandlung erfolgte automatisch ohne Handlungsbedarf seitens der Aktionärinnen und Aktionäre.
Jede Inhaberaktie mit einem Nennwert von CHF 100 wurde in zwei Einheitsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50 umgewandelt. Die nicht kotierten Namenaktien des Typs A und B mit einem Nennwert von je CHF 50 wurden durch die neuen Einheitsnamenaktien ersetzt.
Die Umwandlung der Aktien und der erste Handelstag der Einheits-Namensaktie fanden am 2. Februar 2017 statt. Die Umwandlung der Aktien erfolgt durch die Zürcher Kantonalbank. Nach der Umwandlung blieb das Aktienkapital der Banque Cantonale de Genève unverändert bei CHF 360'000'000 und bestand aus 7'200'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50.


Massnahmen der Aktionärinnen und Aktionäre

Für Inhaberinnen und Inhaber von Inhaberaktien oder Namenaktien des Typs A oder B, die ihre Aktien in einem offenen Depot bei einer Bank hinterlegt haben, erfolgte die Umwandlung in neue Einheitsnamenaktien automatisch. Dagegen müssen Inhaberinnen und Inhaber von Inhaberaktien, die ihre Titel zuhause oder in einem Safe aufbewahren, diese Aktien zwecks Umwandlung in neue Einheitsnamenaktien unverzüglich ihrer Bank übergeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die in der Folge Namenaktien in Form von Bucheffekten einer anderen Gesellschaft halten oder erwerben, die auf einem Wertschriftendepot der BCGE hinterlegt sind, werden im Übrigen automatisch ins Aktienregister der anderen Gesellschaft eingetragen.
 

Vorgängige Eintragung ins Aktienregister für die Teilnahme an der Generalversammlung

Das Schweizerische Obligationenrecht sieht eine Sonderregelung für Namenaktien vor: Nur im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionärinnen und Aktionäre sind berechtigt, das Stimmrecht und die mit der Aktie verknüpften Rechte auszuüben. Ist eine Aktionärin oder ein Aktionär nicht eingetragen, werden ihre bzw. seine Gesellschaftsrechte ausgesetzt, und sie bzw. er kann nicht an der Generalversammlung der Gesellschaft teilnehmen.

Zur Berechtigung der Teilnahme an der Generalversammlung, müssen die Aktionärinnen und Aktionäre die Eintragung ins Aktienregister der Bank beantragen. Dieser Antrag erfolgt mittels eines von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars.

Genf, 22.05.2024 – Die Banque Cantonale de Genève (BCGE) hat einen Social Bond über CHF 100 Mio. mit einem Coupon von 1,60 % und einer Laufzeit bis zum 10.06.2030 emittiert. Die Transaktion stiess bei Anlegerinnen und Anlegern auf reges Interesse.

Sehr günstige Emissionsbedingungen

Die Banque Cantonale de Genève hat erfolgreich eine neue Anleihe auf dem Schweizer Markt platziert. Es handelt sich dabei um einen Social Bond, der den Richtlinien der International Capital Market Association (ICMA) entspricht. Diese Anleihe ermöglicht es der Bank, die langfristige Refinanzierung des Instituts zu komplettieren und Finanzierungen von als gemeinnützig eingestuften Projekten im Kanton Genf zu fördern.

Die erfolgreiche und schnelle Platzierung dieser Emission ist Ausdruck des Vertrauens der Anlegerinnen und Anleger in die Bank und bestätigt ihre gute Bonität. Die BCGE wird von Standard & Poor’s derzeit mit AA-/A-1+/stabil bewertet.

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