Hypothekendarlehen: eine wohlüberlegte Entscheidung
3 Fragen an Pierrette Jaton Klopfenstein, Leiterin des Geschäftsbereichs Genf
Interview mit Pierrette Jaton Klopfenstein, Leiterin des Geschäftsbereichs Genf
Wie funktioniert ein Hypothekendarlehen?
Um den Kauf einer Immobilie als Haupt- oder Zweitwohnsitz zur Selbstnutzung zu finanzieren, stellt die Bank Geld in Form eines Hypothekendarlehens zur Verfügung. Die von der Bank finanzierte Immobilie wird dabei an sie verpfändet, was durch einen entsprechenden Schuldbrief1 belegt wird.
Ein solches Darlehen kann maximal 80 % des Pfandwerts des Objekts betragen. Unsere Finanzierungsexpertinnen und -experten helfen bei der Analyse der finanziellen Situation und der Erstellung eines Hypothekarprofils. Dabei geht es um die Stabilität der langfristigen finanziellen Belastung, die Rückzahlung des Darlehens unter Verwendung einer angemessenen Amortisationsrate, verschiedene Möglichkeiten, einen möglichst günstigen Zinssatz zu erhalten sowie die Kombination von kurz- und langfristigen Darlehen.
Es existiert eine ganze Reihe von Hypothekarlösungen, um den Anforderungen und Zielen der jeweiligen Käuferinnen oder Käufer gerecht zu werden: Festhypotheken, Saron-Hypotheken, Kauf auf Leibrentenbasis, Hypothekendarlehen in Frankreich, Baukredite oder auch Hypothekendarlehen für eine energetische Sanierung.
Wie hoch müssen die Eigenmittel bei der Finanzierung eines Immobilienprojekts sein?
Die eingebrachten Eigenmittel müssen 20 % des Immobilienwerts entsprechen, wobei mindestens 10 % aus liquiden Mitteln stammen müssen, wie etwa Kontoguthaben, 3. Säule, Schenkungen oder unverzinsliche und nicht rückzahlbare Darlehen.
Diese Einlage kann auf verschiedene Weise erfolgen: Bargeld, Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren, 2. oder 3. Säule, Lebensversicherungspolicen, Schenkungen oder Darlehen der Familie. Der Restbetrag kann über die 2. Säule oder über andere Quellen finanziert werden.
Wie erstellt man einen Finanzplan?
Der Finanzplan besteht aus zwei Elementen: der Aufteilung der Finanzierung in Hypothekendarlehen und Eigenmittel und der Bewertung der Tragbarkeit, d. h. der Fähigkeit, die laufenden Kosten decken zu können. Dabei müssen auch die Notariatsgebühren, die Handänderungskosten sowie die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch oder für die Errichtung eines Schuldbriefs berücksichtigt werden. Ausserdem dürfen die steuerlichen Folgen eines Immobilienkaufs nicht vergessen werden, wie etwa der Eigenmietwert, die Zinskosten, die Unterhaltskosten oder die Kosten einer direkten oder indirekten Amortisation. Schliesslich sollte unbedingt auch überprüft werden, wie es um den Versicherungsschutz im Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie zum Beispiel Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall oder der Tod eines der Ehepartner, bestellt ist.
Beim Kauf oder der Sanierung eines Haupt- oder Zweitwohnsitzes oder bei der Neuordnung einer entsprechenden Finanzierung sensibilisiert die BCGE ihre Kundinnen und Kunden gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung von Juni 2023 für das Thema Energieeffizienz. Diese kann sich positiv oder negativ auf den Wert einer Immobilie auswirken2.
Die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Bank empfehlen ihren Kundinnen und Kunden, ihre Immobilie prüfen und mögliche Sanierungskosten schätzen zu lassen, klimatische und energetische Risiken zu berücksichtigen und sich sowohl über die finanziellen Möglichkeiten – Subventionen, Steuererleichterungen, Finanzierung durch eine Bank – als auch über ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu informieren.
Die BCGE kann ihren Kundinnen und Kunden verschiedene Lösungen anbieten, um sie bei ihren Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilie unter Einhaltung der geltenden Normen zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere der Kredit oder das Hypothekendarlehen für eine energetische Sanierung zur Finanzierung entsprechender Arbeiten auf Grundlage eines GEAK+3.
1 Gemäss Artikel 842 ZGB wird durch den Schuldbrief eine persönliche Forderung begründet, die grundpfändlich sichergestellt ist, wodurch die Zahlung der fälligen Zinsen bzw. die Rückzahlung des Darlehens durch den Schuldner an den Gläubiger gewährleistet wird.
2 Die BCGE und ihre Kundenberaterinnen oder Kundenberater übernehmen keinerlei Haftung für Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Bei diesbezüglichen Fragen wird Kundinnen und Kunden empfohlen, sich an spezialisierte Drittanbieter des Bundes oder des Kantons, in dem sich ihre Immobilie befindet, zu wenden.
3 Beim Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) handelt es sich um die offizielle Energieetikette der Kantone. Das Dokument zeigt die Qualität der Gebäudehülle, die Gesamtenergieeffizienz und die direkten CO2-Emissionen in sieben Klassen (A bis G) an.